Die Tätigkeit unseres Notars haben wir seit Eröffnung unserer Kanzlei in Alt-Marl (2009) stetig erweitern und zwischenzeitlich etablieren können. Eines der Hauptarbeitsgebiete liegt hier im Immobilienrecht. Der Notar wickelt Kaufverträge über Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte ab, ebenso wie Immobilienschenkungen, etwa bei vorgezogenen Erbfolgeregelungen oder der Weitergabe eines Betriebes an die nächste Generation. Im Handels- und Gesellschaftsrecht entwirft und beurkundet der Notar Gesellschaftsverträge für Sie und veranlasst die entsprechenden Handelsregisteranmeldungen. Zu den familienrechtlichen Leistungen gehört die Beurkundung von Eheverträgen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen. Für den Betreuungsfall erstellt der Notar für Sie Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Wir haben es uns zum Anspruch genommen, jeden Fall mit höchster Sorgfalt zu bearbeiten.
Wenden Sie sich jederzeit gern an unsere Mitarbeiter.